Sie sind Pflegehilfskraft und wollen sich weiterbilden, um beruflich vorwärts kommen? Seit 2007 bilden wir Sie in Hessen für die Behandlungspflege aus.

Von der Pflegehilfskraft zum Behandlungspfleger
Sie möchten sich als Pflegehilfskraft weiterentwickeln und Aufgaben in der Behandlungspflege übernehmen? Dann sind Sie hier goldrichtig. Motivierte Mitarbeiter, die ihren Job lieben, werden immer gebraucht. Mit der Ausbildung zur Behandlungspflege können Sie Ihr Tätigkeitsfeld erweitern - zum Wohl Ihrer Patienten.
In das Tätigkeitsfeld gehören:
- Blutdruckmessung
- Inhalation
- subkutane Injektionen
- Richten von Injektionen
- Auflegen von Kälteträgern
- Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten
- Klistiere (nur stationäre Pflege)
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen (Klasse 2-4)
Kursinhalte (21 Unterrichtseinheiten):
- die theoretischen Grundkenntnisse der jeweiligen behandlungspflegerischen Maßnahme
- Kenntnisse von Risiken, Komplikationen, typischen Fehlerquellen und zielgerichteter Folgehandlungen
- die praktischen Grundkenntnisse zur Durchführung der jeweiligen behandlungspflegerischen Maßnahme einschließlich hygienischer Verfahrensregeln
- das Beherrschen der selbstständigen Durchführung der jeweiligen behandlungspflegerischen Maßnahme
Zugangsvoraussetzungen
Im Landesvertrag Häusliche Pflege in NRW und Hessen wird der Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege der Leistungsstufe 1 zugelassen, soweit Sie
- eine 2-jährige Berufspraxis,
- einen dokumentierten Schulungsnachweis des jeweiligen Bildungsträgers über eine sach- und fachgerechte Qualifizierung von mindestens 140 Stunden
- sowie die Bestätigung der zuständigen Stelle
vorlegen können. Schwesternhelferinnen/Pflegediensthelfer und Personen mit mindestens gleichwertiger Ausbildung erfüllen die Voraussetzungen. Für alle Hilfskräfte, die keine entsprechende Qualifizierung verfügen, empfehlen wir die Kombination Schwesternhelferinnen-/Pflegediensthelfer-Ausbildung (120 UE) plus den Aufbaulehrgang.

